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Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Anbieter und Kosten im Überblick

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz bekommt Deutschland zum 1. Januar 2027 ein neues gefördertes Vorsorgeprodukt: das Altersvorsorgedepot. Es ersetzt die Riester-Rente, verzichtet auf die Beitragsgarantie und legt das Geld in ETFs und Fonds an – mit Zulagen von bis zu 540 € im Jahr, einem Steuervorteil in der Ansparphase und einem Kostendeckel für das Standardprodukt. Wir erklären die Regeln, rechnen die Förderung durch und zeigen, welche Anbieter bereits Konditionen genannt haben.

meinKontocheck RedaktionVeröffentlicht am

Was das Altersvorsorgedepot ist

Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit staatlicher Förderung: Wer einzahlt, bekommt Zulagen vom Staat, zahlt auf Erträge bis zur Rente keine Steuern und bindet sich dafür bis zum Ruhestand. Es ist der Kern der Reform der privaten Altersvorsorge, die Riester nach 25 Jahren ablöst. Riester scheiterte vor allem an zwei Dingen: an der Pflicht, die eingezahlten Beiträge zu garantieren, die Anbieter in renditearme Anlagen zwang, und an Kosten, die einen großen Teil der Förderung aufzehrten.

Beides ändert das Gesetz. Eine Garantie ist nicht mehr vorgeschrieben, Anbieter dürfen sie als Variante mit 80 oder 100 Prozent Beitragsschutz anbieten. Angelegt werden darf in ETFs, Fonds, Geldmarktfonds und EU-Staatsanleihen aus einer gesetzlichen Positivliste, mit einer Risikoklasse von höchstens 5 von 7. Einzelaktien, Zertifikate, Hebelprodukte und Kryptowerte sind ausgeschlossen.

Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten – ein vorkonfiguriertes Portfolio, meist aus einem Aktien- und einem Anleihen-ETF, das den Aktienanteil in den letzten Jahren vor der Auszahlung automatisch senkt. Für dieses Standarddepot gilt ein Kostendeckel von 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr, inklusive der Fondskosten. Daneben steht die freie Variante, in der Sparerinnen und Sparer selbst aus dem zugelassenen Universum wählen, etwa einen Welt-ETF.

Beschlossen wurde das Altersvorsorgereformgesetz vom Bundestag am 27. März 2026 (Drucksache 21/4088), der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es Ende Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Verträge können ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Die Frühstart-Rente für Kinder ist ein eigenes Vorhaben und nicht Teil dieses Gesetzes.

Die Förderung: Zulagen und Steuervorteil

Die Grundzulage ist gestaffelt. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro dazu, also bis zu 180 €. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 € kommen 25 Cent, also bis zu 360 €. Wer 1.800 € im Jahr einzahlt, bekommt die volle Grundzulage von 540 €. Für den Anspruch reichen 120 € Eigenbeitrag im Jahr, also 10 € im Monat.

Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von einem Euro je eingezahltem Euro, bis zu 300 € im Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Eigenbeiträge bis 1.800 € sind zusammen mit den Zulagen als Sonderausgaben absetzbar; das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ist, und schreibt die Differenz gut. Eingezahlt werden dürfen bis zu 6.840 € im Jahr, Beiträge über 1.800 € werden aber nicht mehr bezuschusst.

Die Förderbausteine des Altersvorsorgedepots
BausteinHöheVoraussetzung
Grundzulage, Stufe 150 Cent je Euro, bis 180 €Eigenbeitrag bis 360 € im Jahr
Grundzulage, Stufe 225 Cent je Euro, bis 360 €Eigenbeitrag von 361 € bis 1.800 € im Jahr
Kinderzulage1 Euro je Euro, bis 300 € je KindKindergeldanspruch, 300 € Eigenbeitrag für den vollen Betrag
Berufseinsteigerbonus200 € einmaligVertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
SonderausgabenabzugEigenbeiträge bis 1.800 € plus ZulagenGünstigerprüfung durch das Finanzamt
Mindestbeitrag120 € im Jahrdarunter keine Zulage

Rechenbeispiel: 100 € im Monat

Wer 100 € im Monat einzahlt, kommt auf 1.200 € im Jahr. Darauf gibt es 180 € für die ersten 360 € und 25 Prozent auf die restlichen 840 €, also 210 €. Die Grundzulage beträgt 390 €, die Förderquote liegt bei 32,5 Prozent – unsere Rechnung nach den Regeln des Gesetzes, ohne Steuereffekt. Mit zwei Kindern kommen 600 € Kinderzulage hinzu: Sie gleicht den Eigenbeitrag bis 300 € je Kind eins zu eins aus, nach überwiegender Lesart auf denselben Beitrag für jedes Kind.

Bei 150 € im Monat, also 1.800 € im Jahr, ist die Grundzulage mit 540 € ausgeschöpft; die Förderquote liegt dann bei 30 Prozent. Für Gutverdiener kann der Sonderausgabenabzug mehr bringen als die Zulage: Bei 1.800 € Eigenbeitrag plus 540 € Zulage und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent liegt die Steuerersparnis nach Anbieterrechnungen bei rund 500 €, von denen das Finanzamt die bereits gezahlte Zulage abzieht.

Die zweite Komponente ist die Steuerstundung. In einem normalen Depot fallen auf Ausschüttungen und realisierte Gewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, auf thesaurierende ETFs jährlich die Vorabpauschale. Im Altersvorsorgedepot entfällt beides bis zur Auszahlung; das Geld bleibt investiert und verzinst sich mit. Über dreißig Jahre macht das einen spürbaren Unterschied, selbst wenn die Auszahlung später mit dem persönlichen Steuersatz belegt wird.

Was anders ist als bei Riester

Der wichtigste Unterschied ist das Risiko. Riester garantierte zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen; das Altersvorsorgedepot garantiert nichts. Wer kurz vor der Auszahlung einen Kurseinbruch erlebt, trägt ihn selbst. Das Standarddepot mildert das, indem es den Aktienanteil in den letzten Jahren automatisch zurückfährt – Scalable Capital etwa auf 50 Prozent fünf Jahre und 30 Prozent zwei Jahre vor Rentenbeginn.

Der zweite Unterschied sind die Kosten. Riester-Verträge kosteten häufig 1,5 bis über 2 Prozent im Jahr, oft in Abschlusskosten versteckt. Das Standarddepot ist auf 1 Prozent gedeckelt, und die Neobroker unterbieten den Deckel deutlich: Depot, Sparpläne und bei einigen Anbietern auch die ETF-Kosten liegen bei null. Der Anbieterwechsel kostet in den ersten fünf Jahren höchstens 150 €, danach nichts.

Der dritte Unterschied ist die Auszahlung. Riester zahlte überwiegend als lebenslange Rente mit teuren Verrentungsbedingungen. Das Altersvorsorgedepot lässt die Wahl zwischen einer Leibrente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft; Restkapital aus dem Auszahlplan ist vererbbar. Ehe- und Lebenspartner können das Depot ohne Rückforderung der Förderung übernehmen, andere Erben müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Auszahlung und Besteuerung

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren, der Zeitpunkt wird vertraglich festgelegt. Zum Start dürfen bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig entnommen werden, ohne die Förderung zu gefährden. Der Rest fließt als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85.

Besteuert wird nachgelagert: Was aus geförderten Beiträgen stammt, unterliegt in der Auszahlung voll dem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben. Ungeförderte Beiträge – alles über 1.800 € im Jahr oder ohne Zulagenberechtigung – werden milder behandelt, bei einer Leibrente nur mit dem Ertragsanteil, beim Auszahlplan nach zwölf Jahren Laufzeit zur Hälfte.

Wer vor dem Ruhestand an das Geld will, zahlt die Förderung zurück: Eine vorzeitige Auflösung gilt als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ausnahmen sind der Anbieterwechsel und, wenn der Anbieter sie vorsieht, die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum. Das Kursrisiko bleibt, das Verwahrrisiko nicht: Wertpapiere sind Sondervermögen und bei einer Insolvenz des Anbieters geschützt; Guthaben auf dem Verrechnungskonto fällt unter die Einlagensicherung.

Welche Anbieter ein Altersvorsorgedepot anbieten

Die Konditionen der Anbieter sind Ankündigungen. Verbindlich wird das Preisverzeichnis erst zum Start am 1. Januar 2027, und die Zertifizierung der Produkte durch das Bundeszentralamt für Steuern steht bei allen noch aus. Trotzdem zeichnet sich ein Preiskampf ab, den die Neobroker eröffnet haben: Scalable Capital nannte am 27. August 2026 als erster Anbieter Konditionen, Smartbroker+ folgte am 8. September, Trade Republic am 13. Oktober mit seiner bislang größten Werbekampagne.

Die drei Broker aus unserem Anbieter-Vergleich verlangen weder Depot- noch Sparplangebühren. Der Unterschied liegt bei den ETF-Kosten: Trade Republic will mehrere Dutzend ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard dauerhaft ohne Produktkosten anbieten, Scalable Capital übernimmt die ETF-Kosten im Standarddepot für 2027 und deckelt sie ab 2028 bei 0,15 Prozent, Smartbroker+ erstattet sie drei Jahre lang bis zu einem Volumen von 25.000 €. Danach zahlen Anlegerinnen und Anleger die laufenden Kosten des ETFs – bei einem Welt-ETF typischerweise 0,1 bis 0,2 Prozent im Jahr.

Banken und Fondsgesellschaften liegen darüber. Deka bietet über die Sparkassen ein Standarddepot mit rund 0,1 Prozent Fondskosten an, ein aktiv gemanagtes Produkt für 1,0 bis 1,5 Prozent. Die Deutsche Bank nennt für ihr digitales Standarddepot mit der DWS 0,10 Prozent in den ersten zwei Jahren, danach 0,28 Prozent, die Beratungsvariante 0,99 Prozent. ING und comdirect haben zwei Varianten angekündigt, aber noch keine Preise, die DKB ein Standarddepot ohne veröffentlichte Konditionen.

Angekündigte Altersvorsorgedepots, Stand 3. November 2026 (Angaben der Anbieter)
AnbieterStandarddepotFreie VarianteStatus
Trade Republic0 € Depot und Sparpläne, Dutzende ETFs (BlackRock, DWS, Vanguard) ohne Produktkosten0 € Depot und Sparpläne, Kostenerstattung für über 50 ETFs; Einzelorder noch nicht bepreistAngekündigt 13.10.2026, Vormerkung in der App
Scalable Capital0 € Depot, Sparpläne, Orders, Auszahlungen; ETF-Kosten 0 % 2027, ab 2028 max. 0,15 % p.a.0,99 € je Order (FREE), 0 € mit PRIME+; Rentenbonus-ETFs ohne ProduktkostenKonditionen seit 27.08.2026, Depot wird zum Konto hinzugefügt
Smartbroker+0 € Depot, Sparpläne, Orders; ETF-Kosten 3 Jahre zu 100 % erstattet, bis 25.000 € Volumen0 € Depot und Sparpläne, Orders ab 500 € über gettex gebührenfrei, darunter 1 €Konditionen seit 08.09.2026, Vorregistrierung über das Depot
ING„Relax": zwei ETFs mit automatischer Umschichtung, keine Depot- oder Ordergebühr, Fondskosten laut Anbieter 0,2 % p.a.„Aktiv": über 1.000 Produkte, Fondskosten ab 0,03 % p.a.Angekündigt, Startliste geöffnet
DKBStandarddepot mit Produktauswahl, Preise nicht veröffentlichtnicht angekündigtAngekündigt für Januar 2027, Newsletter
comdirect„Standard" mit vorausgewählten Lösungen„Flexibel" mit freier ETF- und FondsauswahlAngekündigt, Preise folgen vor dem Start
Deka (Sparkassen)Deka-ETF ca. 0,1 % p.a., Depot und Zulagenverwaltung kostenlosaktiv gemanagt 1,0 bis 1,5 % p.a.Angekündigt für Januar 2027
Deutsche Bank / DWSdigital 0,10 % p.a. in den ersten zwei Jahren, danach 0,28 %Beratungsvariante 0,99 % p.a.Konditionen seit 28.09.2026
flatex„Core": ETF-Kosten mindestens fünf Jahre erstattet, danach max. 0,07 % p.a.„Plus" und „Flex": Preise offenAngekündigt
quirionzwei Vanguard-ETFs (0,07 % und 0,08 %), im ersten Jahr erstattet, ab 25 € im MonatPro-Variante, Preise offenAngekündigt
unitplusPortfolio aus aktiv gemanagten ETFs mit J.P. Morgan Asset Managementnicht angekündigtAngekündigt 25.08.2026, Kosten offen
N26kein Angebot bekanntkein Angebot bekanntkeine Ankündigung

Riester-Vertrag übertragen oder behalten?

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter, Zulagen und Sonderausgabenabzug bleiben. Wer wechseln will, kann das Kapital einmalig in ein Altersvorsorgedepot übertragen; der Übertrag ist bei Verträgen, die älter als fünf Jahre sind, gebührenfrei, jüngere Verträge dürfen bis zu 150 € kosten. Die bisher erhaltene Förderung bleibt erhalten. Eine Kündigung dagegen löst die Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile aus – für den Wechsel ist sie nicht nötig.

Ob der Wechsel sinnvoll ist, hängt am alten Vertrag. Riester-Rentenversicherungen aus den Jahren 2002 bis 2004 haben häufig einen Garantiezins von 3,25 Prozent, der beim Übertrag verloren geht. Fondsgebundene Riester-Verträge mit hohen Kosten und Wohn-Riester sind die typischen Kandidaten für einen Wechsel. Der Übertrag ist unwiderruflich; wer unsicher ist, lässt den alten Vertrag beitragsfrei stellen und spart neu im Depot. Für den reinen Wechsel des Brokers gilt dagegen das Gleiche wie beim normalen Depotübertrag: steuerneutral, aber mit Wartezeit.

Was Sie jetzt tun können – und was nicht

Vor dem 1. Januar 2027 lässt sich kein Altersvorsorgedepot eröffnen. Was geht: bei einem Anbieter ein normales, kostenloses Depot eröffnen und das Altersvorsorgedepot vormerken – Trade Republic führt eine Warteliste in der App, Scalable Capital fügt das Depot zum bestehenden Konto hinzu, Smartbroker+ registriert Depotkunden vorab. Zum Start wird das geförderte Depot dann ohne Anbieterwechsel freigeschaltet.

Eile ist nicht geboten. Die Zulage für 2027 gibt es für alle Beiträge dieses Kalenderjahres; wer erst im Herbst 2027 einzahlt, bekommt sie genauso. Bis dahin werden weitere Anbieter Konditionen nennen, die Preisverzeichnisse verbindlich und die Produkte zertifiziert sein. Wer heute schon per ETF-Sparplan für das Alter spart, kann damit einfach weitermachen und 2027 entscheiden, welcher Teil der Sparrate ins geförderte Depot wandert.

Zwei Dinge sollten Sie vor der Entscheidung klären: ob Sie förderberechtigt sind – das sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, neu auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, mittelbar deren Ehe- und Lebenspartner – und ob Sie das Geld wirklich bis mindestens 65 nicht brauchen. Für die Rücklage, die jederzeit verfügbar sein muss, ist das Altersvorsorgedepot das falsche Produkt.

  • Förderberechtigung prüfen: Rentenversicherungspflicht, Beamtenstatus, Selbstständigkeit oder Versorgungswerk; Ehepartner mittelbar.
  • Sparrate festlegen: 150 € im Monat schöpfen die Grundzulage aus, je Kind weitere 25 € die Kinderzulage.
  • Variante wählen: Standarddepot mit automatischer Umschichtung oder freie Auswahl aus dem zugelassenen ETF-Universum.
  • Konditionen vergleichen, wenn die Preisverzeichnisse vorliegen: ETF-Kosten nach Ablauf der Erstattungen, Einzelorder, Auszahlphase.
  • Riester-Vertrag nicht kündigen, sondern Übertrag prüfen oder beitragsfrei stellen.
FAQ

Häufige Fragen

Ab dem 1. Januar 2027. Vorher können Sie bei vielen Anbietern ein normales Depot eröffnen und das Altersvorsorgedepot vormerken; es wird zum Start ohne Anbieterwechsel freigeschaltet.

Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr: 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Dazu bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € für Berufseinsteiger unter 25 Jahren. Mindestbeitrag sind 120 € im Jahr.

Nein, im Gegenteil: Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Versteuert wird erst die Auszahlung, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Eine vorzeitige Auflösung ist eine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Ausnahmen sind der Anbieterwechsel und, wenn der Anbieter sie vorsieht, die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum.

Die Wertpapiere sind Sondervermögen und bei einer Insolvenz des Anbieters geschützt. Eine Garantie auf die Beiträge gibt es anders als bei Riester nicht: Kursverluste tragen Sparerinnen und Sparer selbst. Das Standarddepot senkt den Aktienanteil vor der Auszahlung automatisch.

Trade Republic, Scalable Capital und Smartbroker+ verlangen weder Depot- noch Sparplangebühr und übernehmen die ETF-Kosten zumindest zeitweise. Verbindlich sind die Preisverzeichnisse zum Start am 1. Januar 2027; bis dahin sind alle Konditionen Ankündigungen.

Das hängt vom Vertrag ab. Alte Rentenversicherungen mit 3,25 Prozent Garantiezins behält man eher, teure fondsgebundene Verträge sind Wechselkandidaten. Der Übertrag ist einmalig, unwiderruflich und nach fünf Jahren Vertragslaufzeit gebührenfrei. Kündigen Sie nicht, sonst ist die Förderung zurückzuzahlen.

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